Mandatsträger

Die Stadtverordneten-Versammlung

ist die oberste Stelle in der Stadt Frankfurt am Main, die Entscheidungen trifft.

In der Stadtverordneten-Versammlung arbeiten 93 Männer und Frauen mit.

Die Stadtverordneten machen Ihre Arbeit ehrenamtlich. Das heißt:

Sie bekommen kein Geld für ihre Arbeit als Stadtverordnete, aber sie haben alle

noch einen anderen Beruf. Die Bürger und Bürgerinnen in Frankfurt wählen die

Stadtverordneten für 5 Jahre.

Welche Aufgaben hat die Stadtverordneten-Versammlung?

Die Stadtverordneten-Versammlung hat viele verschiedene Aufgaben. Zum Beispiel:

Die Stadtverordneten wählen die Regierung der Stadt Frankfurt. Eine Regierung ist eine

Gruppe von Politikern.

Diese Regierung nennt man in einer Stadt: Magistrat.

Der Magistrat leitet die Aufgaben der Stadt Frankfurt am Main.

Die Stadtverordneten-Versammlung passt auf, dass die Stadt-Verwaltung gut arbeitet.

Die Stadtverordneten-Versammlung entscheidet, wofür die Stadt Frankfurt ihr Geld ausgibt.

Und wie viel Geld die Stadt Frankfurt ausgibt. Zum Beispiel für den Bau von Wohnungen und Schwimmbädern.

 Alle Stadtverordneten nehmen einmal im Monat an einem Arbeitstreffen teil.

Die Arbeitstreffen der Stadtverordneten-Versammlung sind öffentlich. Das heißt: Jeder Bürger und jede Bürgerin darf daran teilnehmen.
Die Stadtverordneten-Versammlung trifft sich immer im Rathaus Römer.

Birgit Puttendörfer - Ortsbeirätin

puttendoerfer@t-online.de

In Hessen können die Städte und Gemeinden nach § 82 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) durch Beschluss der Gemeindevertretung für ihr Gebiet Ortsbezirke bilden. Die Einrichtung und Abgrenzung der Ortsbezirke wird in der Hauptsatzung der Gemeinde geregelt. In jedem Ortsbezirk wird ein Ortsbeirat gewählt, der Vorsitzende ist der Ortsvorsteher. Dieser wird in der ersten Sitzung nach der Wahl aus der Mitte der Ortsbeiratsmitglieder gewählt.

Die Wahl zu den Ortsbeiräten erfolgt gleichzeitig mit den Wahlen zur Gemeindevertretung bzw. der Stadtverordnetenversammlung für die Dauer von fünf Jahren. Änderungen der Ortsbezirksgrenzen oder die Aufhebung des Ortsbezirks sind nur zum Ende der Wahlzeit möglich.

Der Ortsbeirat besteht aus mindestens drei, höchstens neun Mitgliedern, in Ortsbezirken mit mehr als 8000 Einwohnern aus höchstens neunzehn Mitgliedern. Die genaue Anzahl wird in der Hauptsatzung der Kommune festgelegt. Die Mitglieder des Ortsbeirats sind ehrenamtlich tätig.

Der Ortsbeirat ist zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk betreffen, zu hören, insbesondere zum Entwurf des Haushaltsplans. Er hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk angehen. Er hat zu denjenigen Fragen Stellung zu nehmen, die ihm von der Gemeindevertretung oder vom Gemeindevorstand vorgelegt werden. Weitere Aufgaben können dem Ortsbeirat widerruflich von der Gemeindevertretung übertragen werden. Den Ortsbeiräten werden die zur Erledigung ihrer Aufgaben nötigen Finanzmittel zur Verfügung gestellt.

In Hessen bestehen nicht in allen Gemeinden Ortsbeiräte. In der Regel haben sie auch nur die nach HGO beschriebenen Mindestkompetenzen wie Anhörungs- und Vorschlagsrecht. Die Entscheidungen, gegebenenfalls auch gegen das Votum des Ortsbeirats, werden in der Gemeindevertretung getroffen. In einigen Städten, z. B. Frankfurt am Main, sind den Ortsbeiräten weitergehende Aufgaben übertragen und ihnen auch die entsprechenden Finanzmittel zur Verfügung gestellt worden.